1. Vorwort

Das Hausaufgabenkonzept zeigt auf, wie alle an den Hausaufgaben beteiligten Personen in diese Arbeit eingebunden werden.

Die Betreuung der Hausaufgaben ist ein Service-Angebot des Hortes der Pumphut-Grundschule Mockrehna und kann genutzt werden. Der Hort bietet angemessene Rahmenbedingungen zur Erledigung an. Regelmäßige Kontakte zwischen den Lehrkräften und den Horterziehern dienen der Qualitätssicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

 

  1. Gesetzliche Grundlagen

http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/3886/15878.html

     § 20 Hausaufgaben (SOGS)

(1) Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sollen dem Entwicklungsstand des einzelnen Schülers angepasst werden.

(2) Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen und überprüft.

(3) Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

 

  1. Ziele, Struktur und Form der Hausaufgaben

3.1 Ziele von Hausaufgaben im Rahmen des schulischen Lernens

Hausaufgaben dienen der Ergänzung des schulischen Lernens. Sie sind im erforderlichen Umfang aufzugeben und aus dem Unterricht erwachsen. Zudem sollen sie der Festigung und Vertiefung des erarbeiteten Lernstoffs dienen. Weiterhin sollen die Hausaufgaben, wenn möglich, ohne fremde Hilfe angefertigt werden. Für die Hausaufgaben ist das Schulkind selbst verantwortlich. Es erledigt diese zu Hause oder im Hort.

 

3.2 Struktur

Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt:

in der Jahrgangsstufe 1 und 2             ca. 30 Minuten

in der Jahrgangsstufe 3 und 4             ca. 45 Minuten

Es gibt keine allgemeingültige Festlegung über hausaufgabenfreie Tage. Die Lehrkraft entscheidet.

 

3.3 Form

Die Hausaufgaben weisen folgende Form auf:

Hausaufgabe                     (Datum)

Buch S. /Nr.

Individuelle Regelungen obliegen der Lehrkraft.

 

  1. Festlegung der Aufgaben der Beteiligten

4.1 Schulkind

Ich bin selbst für meine Hausaufgaben verantwortlich.

 

4.2. Lehrkraft

Die Lehrkraft erteilt die Hausaufgaben und entscheidet über die Form der Kontrolle.

Bei fehlenden oder unvollständigen Hausaufgaben entscheidet die Lehrkraft über die Konsequenzen.

 

4.3. Hort

Der Hort bietet den Schülern Zeit und Raum für die Anfertigung der Hausaufgaben.

Die Erzieher(innen) sind nicht verantwortlich für die Form, Richtigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben.

 

4.4. Eltern

Die letztendliche Verantwortung für die Anfertigung der Hausaufgaben obliegt den Eltern.